ISEK HARSEWINKEL

Beteiligungsplattform

ISEK HARSEWINKEL

Beteiligungsstation 3:
Sanierungsgebiet

Ihre Ideen und Anregungen helfen uns bei der Erarbeitung von Maßnahmen. Der Beteiligungszeitraum für diese Station endete am 10.08.2020. Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Die Aufstellung einer Sanierungssatzung bietet einige Vorteile. Auch private Gebäudeeigentümer können profitieren!

So können Immobilieneigentümer in Sanierungsgebieten bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude von der erhöhten steuerlichen Begünstigung profitieren. Dabei können Modernisierungskosten in  kurzer Zeit vollständig von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Erhöht absetzbar sind beispielsweise Arbeitsleistungen (ausgeführt durch ein beauftragtes Fachunternehmen) oder Materialkosten.

Jedoch ist nicht alles absetzbar: Neubau, Grundstückserwerb oder Luxusmodernisierungen sind grundsätzlich nicht begünstigungsfähig.

Voraussetzung ist die Lage des Gebäudes im Sanierungsgebiet sowie der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwischen Eigentümer und der Stadt vor Beginn der Maßnahmen. Nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Rechnungen erhält der Eigentümer eine Bescheinigung der Stadt zur Geltendmachung der Aufwendungen beim Finanzamt.

Durch die Ausweisung des Sanierungsgebiets im vereinfachten Verfahren ergeben sich für die betroffenen Immobilieneigentümer keinerlei finanzielle Nachteile. Die Erhebung von Ausgleichsbeträgen ist ausgeschlossen. 

 

Kontakt

Stadt Harsewinkel
Reinhard Pawel
Tel.: 05247 935-130
Reinhard.Pawel@harsewinkel.de

DSK Stadtentwicklung
Seda Senyurt
Tel. 0521 584864-34
seda.senyurt@dsk-gmbh.de